oben 2 d) Aber das ist im Moment nicht der Fall, er hat nur keinen rechtlichen Grund (er hat die Pacht bezahlt). § 861 I BGB ausgeschlossen . Darüber hinaus ist § 988 analog auch auf die Fälle anzuwenden, in denen die Besitzverschaffung bereicherungsrechtlich als Eingriffskondiktionen einzuordnen ist. Anspruchsvoraussetzungen a) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis b) Besitzer ist gutgläubig und unverklagt c) Besitzer hat Besitz unentgeltlich erlangt oder nach Rspr4: Besitzer hat Besitz rechtsgrund-los erlangt 2. E gegen B aus § 988 BGB analog (Gleichstellung des rechtsgrundlosen Besitzers) 1. 2 BGB: " [...] BGB ..... 159 Gesetzliche Vertretungsmacht – Auswirkungen der Anordnung der Betreuung – Umdeutung – Teleologische Reduktion oder Analogie zu § 988 BGB Bsp. --> lehnt Ananlogie ab, sieht aber in diesem Fall die §§ 812, 818 I BGB direkt für anwendbar. Hs. III. § 495 I BGB 50 E. Prüfungsfolge des Widerrufsrechts bei Ratenliefe rungsverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, § 355 BGB i.V.m. § 100 BGB gezogen (s.o.). Grund, der Eigentümer darf nicht schlechter gestellt werden als der Kondiktionsgläubiger. 1 BGB betrifft den Fall, dass der Besitzer gutgläubiger Eigenbesitzer ist. 3 § 990 Abs. ): (-); Arg. 286 Entscheidungen zu § 988 BGB in unserer Datenbank: Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten ... Vermögenszuordnung im Beitrittsgebiet: Anspruch des vormals mietenden Eigentümers ... Herausgabe der Nutzungen eines dem Zuordnungsbeteiligten zugeordneten ehemals ... Rückabwicklung eines im Policenmodell abgeschlossenen ... Anspruch auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines im Policenmodell ... Errichtung eines Testaments aus mehreren Urkunden. § 988 BGB analog im Zwei -Personen -Verhältnis: Vindikationslage (+) • Problem: Wertungswiderspruch zwischen EBV und Bereicherungsrecht. 1 Satz 2: Positive Kenntnis vom mangelnden Recht zum Besitz. Als Begründung wird angeführt, unentgeltlich im Sinne von § 988 BGB umfasse die Unabhängigkeit des Erwerbs von einer kompensierenden Zuwendung. 26: im Falle des § 684 Satz 1 kein Verwendungsersatz; dagegen MüKo-Medicus, § 994 Rn. III. Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an einen neuen Ersteher im ... Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile. Hs. 1 BGB eine Haftung gegeben sei.18 Wie der vorliegende Fall zeigt, ist dies jedoch nicht immer der Fall: Der Anspruch aus §§ 990 Abs. §§ 987, 990 BGB Vindikationslage; BösgläubigerBesitzer Wer bzgl. Besitzer muss nur unter relativ engen Grundsatz: (-) Ausnahmen: unentgeltlicher Besitzer, § 988 BGB; Übermaßfrüchte, § 993 I BGB. Fall 2 zum EBV: Maulaffenpacht A hatte sein Grundstück in Würzburg, Maulhardgasse 9 ("Maulaffenbäck"), an P verpachtet, der dort eine besuchenswerte Gaststätte betrieb. Das bedeutet indes nicht, dass entgangener Gewinn keinesfalls gem. 1. 2. A.A.: § 988 BGB ist dem Wortlaut nach nur auf den unentgeltlichen Besitzer anwendbar; es bleibt bei der Sperrwirkung des § 993 I 2. II. S. 2, 989 BGB würde am Verschulden scheitern, der Anspruch aus §§ 990 Abs. Fall 3 Lösung: Grundfall: I. Anspruch gem. • Der unrechtmäßige gutgl. 19). § 988, was der BGH dort bejaht. I. Vindikationslage Zum Zeitpunkt der Nutzung des Motorrades bestand eine Vindikationslage (s.o.). § 988 (-), da keine Unentgeltlichkeit 4. 4. Er muss jedoch wie ein von Beginn an unentgeltlicher Beistzer behandelt werden (Vergleichbarkeit zu § 988 BGB) * Außerdem könnte Besitzer in diesem Fall (Nichtigkeit von Kausal- u. Verfügungsgeschäft) die vor Eintritt der RHK gezogenen Nutzungen behalten, während diese jedoch herauszugeben sind, wenn nur das Kausalgeschäft nichtig ist. Fall 4. cc) Ausnahmsweise Anwendbarkeit der §§ 812 ff. Eine Ausnahme gilt nach § 988 BGB nur für den unentgeltlichen Besitzer und gemäß § 993 I BGB für die Übermaßfrüchte. Lit. • Ersatzleistung im Falle des § 987 II BGB II. nicht auf § 687 BGB, so dass ein Fremdgeschäftsführungswille nicht erforderlich ist, aber auf die Unterscheidung zwischen §§ 683, 684 Satz 2 einerseits und § 684 Satz 1 andererseits (einschränkend Staudinger-Gursky, § 994 Rn. 2a bb. § 990 Abs. B. Anspruch E gegen K auf Nutzungsherausgabe gemäß § 988 BGB E könnte gegen K jedoch einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe gemäß § 988 BGB haben. § 823 Abs. Vorderseite Analoge Anwwndung von § 988 BGB Rückseite. BGB Die h.M. führt zu einer weitgehenden Beseitigung der Privilegierung bei Nutzungen; das Dilemma ist besser dadurch zu lösen, dass auch der rechtsgrundlose Eigentümer – entgegen § 818 I BGB – nicht LG Köln, Urteil vom 4.10.2008, Az. Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der Sache besitzt, den Besitz unentgeltlich erlangt, so ist er dem Eigentümer gegenüber zur Herausgabe der Nutzungen, die er vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. 2 BGB. Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der Sache besitzt, den Besitz unentgeltlich erlangt, so ist er dem Eigentümer gegenüber zur Herausgabe der Nutzungen, die er vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Problem: Analoge Anwendung des § 988 BGB beim rechtsgrundlosen Besitzer; aA (Rspr. HS als Rechtsfolgeverweisungen auf §§ 818 ff. Paragraph § 988 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB (Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers) mit zusätzlichem Recherchematerial wie Formularen, Präsentationen, PDFs und anderen Webseiten. im Hinblick auf Nutzungsherausgabeansprüche: (1) §§ 988 und 993 I 1. Dokument; Kommentierung: § 988; Gesamtes Werk 1 2 bei Nichtigkeit nur des KV bestünde Anspruch G --> E aus § 812 I 1 Var. Im Rahmen der EBV-Ansprüche schuldet der redliche Besitzer grundsätzlich keine Nutzungsherausgabe. Dann müsste es sich bei dem Fahrrad um eine Sache handeln, der E müsste Eigentümer und K Besitzer ohne Recht zum Besitz sein. A und B hatten vereinbart, dass B ab dem … Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers. BGH NJW 1993, 389, 392 unter Ziff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 988. ): (+) aA (Lit. Nutzungen sind die Früchte einer Sache sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache mit sich bringt, § 100 BGB. a) Der Anspruch aus § 988 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB a.F. §§ 812 I 1 Var. Bei Nutzungsherausgabeansprüchen ist der rechtsgrundlose Erwerb dem unentgeltlichen Erwerb gleichgestellt. (BGHZ 55, 176; Fall 1): Durch die Verwurstung von Tieren in einer Fleischfabrik tritt ein Rechtsverlust gem. 2 BGB bei späterer Bösgläubigkeit nicht mehr anwendbar, da dann bereits über §§ 989, 990 Abs. Anspruch aus § 812 I S.1, 2.Alt. § 355 BGB i.V.m. Kurz darauf wurde B im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen. zum Seitenanfang. Eigenbesitz Nutzungen Auch hat K Nutzungen i.S.d. Gemäß 988 BGB kann ET eine Nutzungsentschädigung fordern, wenn er im Besitz von Ihm ist. Vindikationslage nicht zur Anwendung. 3. §§ 1896 ff. III. 29 S 65/08 Das Berufungsgericht hatte der Eigentümergemeinschaft analog § 988 BGB ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen zu gesprochen, der BGH hat in diesen Anspruch im konkreten Fall verneint und auch die Frage der generellen Anwendbarkeit des § 988 BGB im Falle des isolierten Miteigentumsanteils nicht abschließend entschieden (vgl. Aufl. Der rechtsgrundlose Besitzer wird vom BGH zum Schließen einer bestehenden Regelungslücke im Gesetz § 988 BGB analog angewendet. 1, 818 (-), da Sperrwirkung des EBV, § 993 2. MüKoBGB/Medicus, 4. Problematisch ist allerdings der Fall BGHZ 29, 157 (Fall 5), in dem sich die Frage stellte, ob das Verfärben von entwendeten Stoffen eine Herstellung einer neuen Sache ist. Neu ist eine Sache dann, wenn sie auf einer seiner Besitzberechtigung nicht in gutem Glauben ist. Fall 2 "Unwirksamer Mietvertrag" Anwendbarkeit der GoA bei Rückabwicklung nichtiger Verträge; Anwendbarkeit des Bereicherungsrechts neben den Regeln des EBV bei Nutzungsherausgabe; Anwendbarkeit des § 988 BGB auf rechtsgrundlosen Erwerb . Keine praktische Relevanz hat die umfassend diskutierte Frage, ob § 988 auch für die Fälle des Vorliegens von entgeltlichen, aber unwirksamen Geschäften – also entgegen dem Wortlaut ›unentgeltlich‹ – anzuwenden ist (MüKo/Raff § 988 Rz 6 ff; jurisPK/Hans § 988 Rz 15 ff; Palandt/Bassenge § 988 Rz 6 ff). Die beschränkte Haftung nach § 988 BGB 1. 1, da G Eigentümer bleibt und somit kein EBV und keine Sperrwirkung vorliegt Problem Wertungswiderspruch G hat mit Eigentumsverlust mehr Rechte als ohne Lösung: BGH h.L. Herausgabe gezogener Nutzungen: Bemessung des Wertersatzes für die Eigennutzung ... Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück, Ersatz von Verwendungen des Rechtsvorgängers, Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis. (2) Nutzungsherausgabepflicht bei rechtsgrundlosem Erwerb (vgl. Gegen § 985 BGB E könnte gegen K einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads gemäß § 985 BGB haben. BGB, insbesondere Zulassung der Leistungskondiktion neben §§ 987 ff. § 988 BGB regelt den Nutzungsersatz den der Eigentümer vom unentgeltlichen Besitzer verlangen kann. Sacheigenschaft des Fahrrads Beispiel: Eigentümer ET verleiht an den Leiher L. Dieser schließt über die Sache einen Mietvertrag mit Mieter M, der jedoch unwirksam ist. Rechtsfolgen Herausgabe nach den §§ 818 ff. 1 darstellt. 1 Satz 1, 932 Abs. § 861 I BGB keine Verweisung auf sekundäre Folgeansprüche = „beredtes Schweigen“ des Gesetzgebers Rückgriff auf §§ 280 I, II, 286 BGB iRv. Fall 26: Die rechtliche Betreuung gem. § 988 Alt. 1 Satz 1: Wenn dem Besitzer bekannt / infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, kein Recht zum Besitz zu haben, §§ 990 Abs. 1. Nach § 988 BGB kann der Eigentümer vom Besitzer die von diesem aus der Sache gezogenen Nutzungen herausverlangen, wenn eine Vindikationslage vorliegt und der Besitzer, welcher die Nutzungen gezogen hat, zum Zeitpunkt der Ziehung der Nutzungen gutgläubig war. „Ô5“?¾š›y3™Ï˜¯›_8ãœãë_¥‚ù¾ÊÇSŸŞgA
.Hæ470ß5?ݵ}òWxóiî~�ÿÛÔVBZf½ñ¥Y¢¡�oT ı2´»HÂM`ZÙ«N¶ˆ¶òf]ïcSKÉüP*”F›7{;ongÓ&§³„öLÚœA'!ÅfİLşşV.ñ\®"ï. Auch kann der Vermieter im Fall einer unberechtigten Untervermietung nicht nach §§ 990, 987 die erzielte Miete herausverlangen (s. BGHZ 131, 297 = NJW 1996, 838; anders aber nach Ablauf des Mietvertrags, s. BGH, NJW-RR 2009, 1522 [Tz. Anmerkung: Vgl. § 505 BGB … 2 BGB betrifft den Fall, dass der Besitzer in dem guten Glauben ist, er habe ein sonstiges dingliches Nutzungsrecht (Wortlaut des § 988 Alt. Dies ist dann der Fall, wenn der Besitzer sich gutgläubig den Besitz selbst verschafft hat. Der Vorenthaltungsschaden kann auch im Falle deliktischen Besitzes (dazu sogleich mehr) unter den Voraussetzungen der §§ 992, 823 ersetzt werden, da die Besitzvorenthaltung eine Eigentumsverletzung i.S.v. dazu auch Fall 4 BGB-AT; dort ging es auch um die Analogie rechtsgrundlos = un-entgeltlich i.R.d. § 312d I S. 1 BGB 48 D. Prüfungsfolge des Widerrufsrechts beim Verbrauch erdarlehens- vertrag, § 355 BGB i.V.m. § 950 BGB ein. des § 988 BGB) Konsequenz für den Fall: Anwendbarkeit des § 988 BGB bb) H.L. : Keine Anwendung des § 988 BGB auf rechtsgrundlosen Besitzerwerb sowie Einschränkung des Grundsatzes der Ausschließlichkeit der §§ 987 ff. Am 01.11.2004 veräußerte A das Grundstück an den in Hamburg wohnenden B und ließ es diesem auf. § 988 Alt. unentgeltlichem (i.R. 2004, BGB 988 . 30]). Einer Ansicht nach ist § 991 Abs. A. Auch bei rechtsgrundlosem Erwerb fehle eine solche Verpflichtung, sodass beide gleich behandelt werden …